UniUrg

05.06.2020

Beim UniUrg oder auch Unificato Urg handelt es sich um eine Dringlichkeitsmeldung einer Anmeldung bei Arbeitgebern des privaten und des öffentlichen Sektors. Mittels des UniUrg können nur Anmeldungen, sprich der Arbeitsbeginn mitgeteilt werden.

Dabei unterscheidet man grundsätzlich zwischen 4 verschiedenen Dringlichkeitsmeldungen:

  • Dringlichkeitsmeldung bei Produktions- Organisationsschwierigkeiten;

  • Nichtfunktionieren des Online Portal „ProNotel2“;

  • Die Ansprechpartner des Wirtschaftsberater bzw. Steuerberater sind nicht erreichbar und es muss dringend eine Anmeldung erfolgen;

  • die Vorabmeldung ohne Vorliegen aller Notwendigen Informationen des Arbeitnehmers, diese Art des UniUrg ist nur im Tourismussektor möglich.
News & Rundschreiben
13.11.2024
Verrechnung Vordruck 730
Mit dem Lohnstreifen des Monats November wird die 2. Vorauszahlung laut dem Vordruck 730 (Steuererklärung des ...
weiterlesen
13.11.2024
100 € Bonus Dezember – Anträge Arbeitnehmer anfordern
Wie bereits im Rundschreiben von Oktober mitgeteilt, wurde mit sogenanntem „Omnibus-Dekret“ ein Bonus von 100 ...
weiterlesen
13.11.2024
Steuer auf die Abfertigungsaufwertung
Die Einzahlung der Steuer auf die jährliche Abfertigungsaufwertung in Höhe von 17 % muss auch heuer wieder in ...
weiterlesen
14.10.2024
Mitarbeitende Familienmitglieder
Familienmitglieder, welche gelegentlich im Betrieb (Einzelunternehmen, Familienunternehmen) mitarbeiten, sind ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol