Das Berufsbild des Steuerberaters kennzeichnet sich vor allem durch die vielfältige und anspruchsvolle Bewältigung von Aufgaben steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Natur.
Im Wesentlichen konzentriert sich dessen Tätigkeit auf folgende Aufgabenbereiche:
Die Tätigkeit des Steuerberaters gehört den freien Berufen an und kann in Italien, ebenso wie in Deutschland und in Österreich, nur ausgeführt werden, sofern der Berater die entsprechende Staatsprüfung abgelegt hat und in der Berufskammer der Steuerberater eingetragen ist. Für die Ausübung der Wirtschaftsprüfung wird in Italien eine Zusatzprüfung benötigt. Anders als in Deutschland und Österreich übernimmt der italienische Steuerberater auch die Ausarbeitung notarieller und arbeitsrechtlicher Verträge.