Damit Verträge, Urkunden, Protokolle und Vereinbarungen ihre Rechtsgültigkeit erlangen, müssen diese beim Registeramt mit einem amtlich beglaubigten Datumsnachweis registriert werden. Dabei sind je nach Vertragsart, unterschiedlich hohe Registersteuer zu entrichten. Bei Miet- und Pachtverträgen dient der Miet- bzw. der Pachtzins als Grundlage zur Berechnung der Registersteuer und ist je nachdem ob der Vertrag der MwSt. unterliegt oder nicht unterschiedlich hoch.
Die Registersteuer muss entweder mit dem Zahlungsvordruck F23 oder dem sogenannten F24 bei der Einnahmenagentur entrichtet werden.