MwSt.-Subjekte sind verpflichtet, folgende MwSt.-Register zu führen:
- Register der Eingangsrechnungen
- Register der Ausgangsrechnungen
- Register der Tageseinnahmen (kann sowohl händisch als auch als Excel-Tabelle geführt werden)
Diese Register sind vom Steuerberater zu führen und auf Anfrage der Finanzbehörde vorzuweisen.