Vergehen |
Punkteabzug |
Fehlende Risikobewertung, fehlende Risikobewertung bei Arbeiten in Schächten, Gruben und Tunneln |
5 bzw. 2 |
Fehlender Notfall- und Evakuierungsplan |
3 |
Fehlende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen |
2 |
Fehlender Aufbau des Präventions- und Schutzdienstes oder fehlende Ernennung der verantwortlichen Person |
3 |
Fehlender Sicherheitsplan |
3 |
Nichtbereitstellung Schutzausrüstung gegen Absturz bzw. mangelnder Schutz vor Absturz |
2 bzw. 3 |
Fehlende Stützbewertung |
2 |
Arbeiten in der Nähe von Hochspannungsleitungen ohne geeignete Vorkehrungen |
2 |
Präsenz von spannungsführenden Leitern ohne geeignete Vorkehrungen |
2 |
Fehlender Schutz gegen Kontakte (Erdungsanlage, Schutzschalter, Fehlerstromschutzschalter) |
2 |
Nichtbeaufsichtigung der Beseitigung oder Veränderung von Sicherheits-, Warn- oder Kontrollvorrichtungen |
2 |
Versäumnis Information an die Aufsichtsbehörde bei Gefahr einer Asbestexposition |
1 |
Fehlende Risikobewertung, die sich aus der Entdeckung von nicht explodierenden Sprengkörpern ergeben |
3 |
Fehlende Bewertung der biologischen und chemischen Risiken bzw. Risiken mit Verwendung von Sprengstoff |
3 |
Fehlende Ausweisung von Kontroll- oder Überwachungsberichten |
3 |
Fehlende Bewertung Ertrinkungsrisiko |
2 |
Fehlende Schulung von Arbeitnehmern, die in beengten, verschmutzungsgefährdeten Umgebungen arbeiten |
1 |
Verhalten, das gem. Art. 3, Abs. 3, a), b) oder c) des Gesetzesdekret 12/2002 (Gesetz 73/2002) geahndet wird |
1 bis 3 |
Unfall eines Mitarbeiters, der sich infolge eines Verstoßes gegen die Vorschriften zur Verhütung von Arbeitsunfällen ereignet und zu einer Invalidität bzw. dauerhaften Arbeitsunfähigkeit führt |
5, 8 bzw. 18 + Entzug des Punkteführerscheines |
Tödlicher Unfall eines Mitarbeiters, der sich in Folge eines Verstoßes gegen die im Dekret festgelegten Regeln ereignet |
20 + Entzug des Punkteführerscheines |
Berufskrankheit eines Mitarbeiters, die sich in Folge eines Verstoßes gegen die im Dekret festgelegten Regeln ergibt |
10 + Entzug des Punkteführerscheines |
Sobald der Punkteführerschein weniger als 15 Punkte aufweist, ist es nicht mehr gestattet, auf der Baustelle zu arbeiten, außer zur Fertigstellung bereits begonnener Arbeiten, sofern diese mehr als 30 % des Vertragswertes ausmachen. Zudem dürfen keine neuen Tätigkeiten auf Baustellen mehr angenommen bzw. durchgeführt werden.