Häufig gestellte Fragen zum Thema: Arbeitszeiten
12.09.2024
Frage: Wie viele Stunden beträgt die normale wöchentliche Arbeitszeit?
Antwort: Die normale wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden, aufgeteilt auf 5 oder 6 Arbeitstage. Es gibt Kollektivverträge, die eine geringere oder höhere wöchentliche Arbeitszeit vorsehen. Gewisse Einstufungen, z.B. leitende Angestellte mit der Einstufung als „Dirigente“, unterliegen nicht den gleichen Arbeitszeitvorschriften wie andere Arbeitnehmer. Für diese Gruppe gibt es keine gesetzlich festgelegte maximale Arbeitszeit.
Frage: Gibt es eine Höchstgrenze für die tägliche Arbeitszeit?
Antwort: Nein, die tägliche Höchstgrenze wurde abgeschafft. Stattdessen gilt folgende Regelung: Arbeitnehmer müssen eine zusammenhängende tägliche Ruhezeit von mindestens 11 Stunden erhalten. Dies bedeutet, dass innerhalb von 24 Stunden maximal 13 Stunden gearbeitet werden dürfen.
Zusätzlich sind Pausen während der Arbeitszeit vorgeschrieben. Nach italienischem Arbeitsrecht haben Arbeitnehmer Anspruch auf Pausen, wenn die tägliche Arbeitszeit mehr als sechs Stunden beträgt. In diesem Fall ist eine Pause von mindestens 10 Minuten vorgeschrieben. Diese Pause zählt nicht als Arbeitszeit und wird daher nicht entlohnt, es sei denn, der Kollektivvertrag sieht etwas anderes vor. Im Normalfall kann diese Pause mit der Mittagspause zusammengelegt werden.
Für gewisse Tätigkeiten sind sowohl gesetzlich als auch durch die jeweiligen Kollektivverträge zusätzliche Pausen vorgesehen. Beispielsweise ist für Bildschirmarbeit von mindestens vier zusammenhängenden Stunden pro Tag alle zwei Stunden eine bezahlte Pause von 15 Minuten vorgeschrieben.
Frage: Gibt es eine Höchstgrenze für die wöchentliche Arbeitszeit?
Antwort: Das italienische Arbeitsrecht sieht einen ununterbrochenen wöchentlichen Ruhetag von mindestens 24 Stunden vor, in der Regel ist dies der Sonntag.
Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit einschließlich Überstunden beträgt 48 Stunden über einen Bemessungszeitraum von 4 Monaten. Auch diese Regelung kann in den einzelnen Kollektivverträgen anders geregelt sein.
Frage: Wann wird die geleistete Arbeitszeit als Überstunde vergütet und gibt es ein Maximum?
Antwort: Die geleistete Arbeitszeit wird dann als Überstunde vergütet, wenn die tägliche Arbeitszeit die vertraglich festgelegte Arbeitszeit überschreitet. Die Aufschläge für die geleisteten Überstunden und Nachtarbeit variieren je nach Kollektivvertrag und sind zudem für Vollzeitmitarbeiter und Teilzeitmitarbeiter unterschiedlich hoch.
Als Jahreshöchstzahl sind pro Arbeitnehmer 250 Überstunden festgelegt, die nur in Ausnahmefällen überschritten werden dürfen.