loader

Häufig gestellte Fragen zum Thema: Vergütung Essen Mitarbeiter

26.02.2024
Frage: Welche Möglichkeiten bestehen, Arbeitnehmern das Essen zu vergüten?
Antwort
: Um Mitarbeitern, die sich nicht im Außendienst befinden, das Essen zu vergüten, gibt es mehrere Möglichkeiten:
  • Betriebsmensa (oder eine von Dritten geführte Mensa) bzw. Verpflegung durch den Arbeitgeber
  • Essensgutscheine/elektronische Essenskarten oder
  • entsprechende Ersatzzahlung, ausbezahlt über den monatlichen Lohnstreifen.
Für Mitarbeiter im Außendienst hingegen gelten die Regeln für Außendienst, siehe https://www.graber-partner.com/de/lexikon/55-haeufig-gestellte-fragen-zum-thema-spesenrueckverguetung-ital-rimborso-spese.html).


Frage: Welche Voraussetzungen gelten für die Vergütung von Essensspesen?
Antwort
: Voraussetzung für die Vergütung von Essen ist, gleich wie bei allen anderen steuerfreien Zuwendungen und Geschenken auch, dass die Vergütung für ALLE Mitarbeiter oder zumindest für eine homogene Gruppe (z.B. alle Arbeitnehmer in der Produktion oder alle Arbeitnehmer mit Wohnsitz weiter als 20 km vom Arbeitssitz, oder alle Arbeitnehmer mit einem gewissen Dienstalter usw.) gewährleistet wird.


Frage: Wie wird die Essensspesenvergütung steuerlich behandelt?
Antwort
: Steuerlich wird zwischen den verschiedenen Formen (siehe Frage 1) unterschieden:
  • Betriebsmensa bzw. Verpflegung durch den Arbeitgeber: Zählt weder zur Beitragsgrundlage noch zur Steuergrundlage, was bedeutet, dass diese Beträge weder den Beiträgen noch den Steuern zu unterwerfen sind.
  • Essensgutscheine:
- In Papierform: Seit 2020 bis zu 4,00 € pro Tag von Steuern und Beiträge befreit
- In elektronischer Form: Bis zu 8,00 € pro Tag von Steuern und Beiträge befreit
  • Ersatzzahlungen für Mensa: sind nur dann beitrags- und steuerbefreit, wenn sie an Mitarbeiter ausgezahlt werden, welche bei Baustellen oder Montagen oder ähnlichem beschäftigt sind, bzw. bei Arbeitsstätten, welche in Zonen liegen, wo es keine Gaststättenbetriebe gibt. In allen anderen Fällen gilt die Beitragsbefreiung nicht. Um in solchen Fällen von der Befreiung zu profitieren, muss man auf Essensgutscheine zurückgreifen.
Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
News & Rundschreiben
16.12.2024
Lohnausgleich im Bau
Da die witterungsbedingten Lohnausgleiche im Bau mittlerweile sehr genau kontrolliert werden, müssen die ...
weiterlesen
16.12.2024
Kompetenzmäßige Zuordnung der Dezemberlöhne
Damit die Lohnaufwendungen noch dem Jahr 2024 zugeordnet werden können, müssen die Dezemberlöhne an die ...
weiterlesen
16.12.2024
F24 – erhöhte Schuld aufgrund 13. Monatslohn
Im Dezember wird zusätzlich zur Abrechnung des laufenden Monats der 13. Monatslohn ausbezahlt. Genauere Infos ...
weiterlesen
16.12.2024
Terminplan Arbeitsrechtsberatung & Lohnabrechnung – 1. Halbjahr 2025
Datum Beschreibung Januar 10.01.2025 Hausangestellte elektronische Übermittlung der Quartalsaufstellung 4. ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen