Arbeitsvertrag
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Es handelt sich dabei um das zentrale Dokument in Bezug auf das Arbeitsverhältnis.
Im Arbeitsvertrag werden die wichtigsten Daten und Vereinbarungen wie z.B. Beginn des Arbeitsverhältnisses, Befristung, Probezeit, Entlohnung, besondere Klauseln usw. schriftlich festgehalten.
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Das Dokument ist in zweifacher Ausfertigung auszudrucken und am TAG VOR ARBEITSBEGINN vom gesetzlichen Vertreter des Unternehmens sowie vom Arbeitnehmer zu unterschreiben.
Eine Ausfertigung wird dem Mitarbeiter ausgehändigt, die andere ist bei den Lohnunterlagen des Unternehmens aufzubewahren (in Papierform oder digital).
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Standardverträge müssen nicht an das Lohnbüro weitergeleitet werden.
Komplexe Verträge mit individuellen Regelungen sind inkl. der Unterschriften an das Lohnbüro weiterzuleiten.
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Entscheidung über Zuweisung der Abfertigung
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Damit entscheidet der Arbeitnehmer, ob er seine Abfertigung im Betrieb lassen oder in einen Pensionsfonds seiner Wahl einzahlen möchte. Genaueres unter https://www.graber-partner.com/de/lexikon/56-haeufig-gestellte-fragen-zum-thema-die-abfertigung-ital-trattamento-di-fine-rapporto-tfr.html
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Das Dokument muss dem Arbeitnehmer ausgehändigt werden.
Dieser hat 6 Monate ab Arbeitsbeginn Zeit, das Dokument auszufüllen (gewünschte Option anzukreuzen), zu unterschreiben und an den Arbeitgeber auszuhändigen.
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Ja, sobald der Mitarbeiter das Formular ausgefüllt und unterzeichnet hat und somit spätestens innerhalb 6 Monate ab Arbeitsbeginn.
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Formular Steuerfrei-beträge
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Mit diesem Formular erklärt der Mitarbeiter die gewünschte Anwendung der Steuerfreibeträge.
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Das Dokument muss dem Arbeitnehmer ausgehändigt werden.
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Ja
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Zugangsdaten gupa
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Hier findet der Arbeitnehmer seine persönlichen Zugangsdaten zum Portal gupa, in welchem die monatlichen Lohnstreifen usw. ersichtlich sind.
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Aushändigung an den Mitarbeiter.
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Nein
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