Konsignationslager (Online-Shops)
26.02.2024
Unter Konsignationslager versteht man ein Warenlager eines Lieferanten (Konsignant) oder Dienstleisters, welches sich in der Nähe des Abnehmers (Konsignator) befindet. Das Besondere beim Konsignationslager ist, dass die Ware, bis zur effektiven Entnahme des Kunden, im Eigentum des Lieferanten befindet. Bei Entnahme erfolgt die Rechnungsstellung und das Eigentum geht auf den Kunden über.
Für Online-Händler ist ein Konsignationslager das sich in der Nähe des Kunden befindet ein großer Vorteil und Sie können damit werben, dass sie die Ware direkt an Kunden versenden können und somit die Lieferzeit deutlich verkürzen.
Geht die Warenverfügbarkeit auf den Kunden über, obwohl noch kein Eigentumsübertrag stattgefunden hat, wurde ein Konsignationslager-Vertrag abgeschlossen. Werden alle Voraussetzungen zur Anwendung der EU-weiten Vereinfachungsregel eingehalten, wird keine MwSt.-Registrierung benötigt.