loader

Lohnveredelung

26.02.2024
Unter Lohnveredelung versteht man die Weiterverarbeitung von Waren, wobei das Eigentum der Ware beim Auftraggeber bleibt. Somit wird die Ware in den Betrieb des Veredelers (Auftragnehmer) verbracht, dort von ihm bearbeitet und dann wieder an den Auftraggeber zurückgesendet. Da bei der Lohnveredelung die Ware in der Verfügungsmacht des Auftraggebers bleibt, ist nur die Leistung der Umsatzbesteuerung zu unterwerfen.

Sollten die Waren nach der Weiterverarbeitung nicht ins Ursprungsland zurückgesendet werden, sondern in ein anderes Land, so muss sich das Unternehmen zu MwSt.-Zwecken registrieren lassen.

Sollte die Ware von außerhalb der EU kommen, ist die Meldung H4 zur Bearbeitung von Waren abzufassen.


Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
News & Rundschreiben
13.11.2024
Verrechnung Vordruck 730
Mit dem Lohnstreifen des Monats November wird die 2. Vorauszahlung laut dem Vordruck 730 (Steuererklärung des ...
weiterlesen
13.11.2024
100 € Bonus Dezember – Anträge Arbeitnehmer anfordern
Wie bereits im Rundschreiben von Oktober mitgeteilt, wurde mit sogenanntem „Omnibus-Dekret“ ein Bonus von 100 ...
weiterlesen
13.11.2024
Steuer auf die Abfertigungsaufwertung
Die Einzahlung der Steuer auf die jährliche Abfertigungsaufwertung in Höhe von 17 % muss auch heuer wieder in ...
weiterlesen
14.10.2024
Mitarbeitende Familienmitglieder
Familienmitglieder, welche gelegentlich im Betrieb (Einzelunternehmen, Familienunternehmen) mitarbeiten, sind ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen