loader

Lohnveredelung

26.02.2024
Unter Lohnveredelung versteht man die Weiterverarbeitung von Waren, wobei das Eigentum der Ware beim Auftraggeber bleibt. Somit wird die Ware in den Betrieb des Veredelers (Auftragnehmer) verbracht, dort von ihm bearbeitet und dann wieder an den Auftraggeber zurückgesendet. Da bei der Lohnveredelung die Ware in der Verfügungsmacht des Auftraggebers bleibt, ist nur die Leistung der Umsatzbesteuerung zu unterwerfen.

Sollten die Waren nach der Weiterverarbeitung nicht ins Ursprungsland zurückgesendet werden, sondern in ein anderes Land, so muss sich das Unternehmen zu MwSt.-Zwecken registrieren lassen.

Sollte die Ware von außerhalb der EU kommen, ist die Meldung H4 zur Bearbeitung von Waren abzufassen.


Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
News & Rundschreiben
14.04.2025
Eigenerklärung Fringe Benefit
Wie bereits in unserem Rundschreiben vom Januar mitgeteilt, wurden für das Jahr 2025 die steuerfreien Grenzen ...
weiterlesen
14.04.2025
Ratenzahlung Unfallamt
Jene Unternehmen, welche in Bezug auf die Beiträge an das Unfallamt/Inail für die Ratenzahlung optiert haben, ...
weiterlesen
14.04.2025
Handel und Dienstleistungen – Erhöhung Beiträge Sanitätsfonds
Ab April erhöhen sich die Beiträge an die Sanitätsfonds (Fondo Est bzw. Mutual Help) für Unternehmen, die den ...
weiterlesen
13.03.2025
Meldung „Beschwerliche Arbeiten/Nachtarbeit“
Seit 2011 besteht die Pflicht, dem Arbeitsinspektorat innerhalb März jene Arbeitnehmer mitzuteilen, welche ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen