RW-Vordruck

26.02.2024
Für in Italien steuerpflichte Personen gilt die Pflicht zur Offenlegung von Vermögen (Finanz- und Liegenschaftsvermögen) im Ausland; das Finanz- und Liegenschaftsvermögen muss im sog. Vordruck RW in der Steuererklärung (Erklärung Einkünfte PF 2021) angeführt werden. Angeführt werden müssen grundsätzlich die Anfangs- und Endbestände ausländischer Finanzprodukte, Bankkonten, Aktienfonds, Kapitalanlagen, Zusatzrentenversicherungsfonds, fondsgebundene Lebensversicherungen, Wertpapierdepots, Immobilien usw.

Auf das im Ausland gehaltene Finanzvermögen fällt außerdem eine sog. Vermögenssteuer (IVAFE) für Finanzprodukte an. Die IVAFE beträgt 0,2% und wird auf den Marktwert der Anlage berechnet. Für Bankkonten ist hingegen eine Fixgebühr von 34,20 Euro zu entrichten. Für das Liegenschaftsvermögen beträgt die Vermögenssteuer hingegen 0,76%.
News & Rundschreiben
13.11.2024
Verrechnung Vordruck 730
Mit dem Lohnstreifen des Monats November wird die 2. Vorauszahlung laut dem Vordruck 730 (Steuererklärung des ...
weiterlesen
13.11.2024
100 € Bonus Dezember – Anträge Arbeitnehmer anfordern
Wie bereits im Rundschreiben von Oktober mitgeteilt, wurde mit sogenanntem „Omnibus-Dekret“ ein Bonus von 100 ...
weiterlesen
13.11.2024
Steuer auf die Abfertigungsaufwertung
Die Einzahlung der Steuer auf die jährliche Abfertigungsaufwertung in Höhe von 17 % muss auch heuer wieder in ...
weiterlesen
14.10.2024
Mitarbeitende Familienmitglieder
Familienmitglieder, welche gelegentlich im Betrieb (Einzelunternehmen, Familienunternehmen) mitarbeiten, sind ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol