Für in Italien steuerpflichte Personen gilt die Pflicht zur Offenlegung von Vermögen (Finanz- und Liegenschaftsvermögen) im Ausland; das Finanz- und Liegenschaftsvermögen muss im sog. Vordruck RW in der Steuererklärung (Erklärung Einkünfte PF 2021) angeführt werden. Angeführt werden müssen grundsätzlich die Anfangs- und Endbestände ausländischer Finanzprodukte, Bankkonten, Aktienfonds, Kapitalanlagen, Zusatzrentenversicherungsfonds, fondsgebundene Lebensversicherungen, Wertpapierdepots, Immobilien usw.
Auf das im Ausland gehaltene Finanzvermögen fällt außerdem eine sog. Vermögenssteuer (IVAFE) für Finanzprodukte an. Die IVAFE beträgt 0,2% und wird auf den Marktwert der Anlage berechnet. Für Bankkonten ist hingegen eine Fixgebühr von 34,20 Euro zu entrichten. Für das Liegenschaftsvermögen beträgt die Vermögenssteuer hingegen 0,76%.