Eigenkapitalverzinsung ACE
26.02.2024
In Italien gibt es eine Begünstigung für Gesellschaften (Personengesellschaften und italienische GmbH und AGs), welche es erlaubt den Zuwachs des buchhalterischen Eigenvermögens im Vergleich zum Geschäftsjahr zum 31.12.2010 (z.B. durch Kapitaleinlagen, bedingungslose Verzichte auf Gesellschafterfinanzierungen, Rückstellungen von Gewinnen, abzüglich der Verminderungen durch Ausschüttungen von Rücklagen) mit einem vom Gesetz vorgegeben „fiktiven“ Zinssatz zu multiplizieren und das Ergebnis („fiktive Eigenkapitalverzinsung“) von der Bemessungsgrundlage der Körperschaftssteuer IRES abzuziehen. Das Ergebnis der „fiktiven Eigenkapitalverzinsung“ ergibt somit eine Steuerersparnis.
Der „fiktive“ Zinssatz beträgt laut den derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen 1,3%. Mit der Unterstützungsverordnung (Art. 19 DL Nr. 73/2021) wurde die sog „Super-ACE“ eingeführt, sprich eine Erhöhung der fiktiven Eigenkapitalverzinsung beschränkt auf den Eigenkapitalzuwachs des Jahres 2021 bis zum Betrag von € 5.000.000 von bisher 1,3% auf 15%. Hier finden Sie weiterführende Informationen zur SUPER ACE.
SUPER ACE
Dieser erhöhte Satz gilt beschränkt auf den Eigenkapitalzuwachs im Jahr 2021 bis zum Betrag von € 5.000.000 gegenüber dem Stand zum 31. Dezember 2020. Wurde die sog. „Super-ACE“ in Anspruch genommen, so gilt, dass das zugeführte Eigenkapital im Jahr 2021 und in den beiden Folgejahren 2022 und 2023 in der Gesellschaft verbleiben muss. Es sind also keine Ausschüttungen oder Erstattungen des Kapitals möglich, andernfalls muss die beanspruchte Förderung zurückgezahlt werden oder durch eine nachträgliche Zuzahlung im gleichen Jahr ausgeglichen werden.