loader

Häufig gestellte Fragen zum Thema: Kranken- und Sozialversicherung Italien

26.02.2024
Anders als z.B. in Deutschland, wird in Italien ein in der Privatwirtschaft versicherter Arbeitnehmer verpflichtend in das staatliche Sozialfürsorgeinstitut NISF/INPS (Nationales Institut für soziale Fürsorge) eingeschrieben. Die gesetzlich vorgeschriebenen Beiträge (ca. 10 % der Bruttoentlohnung zu Lasten des Arbeitnehmers und 30 % der Bruttoentlohnung zu Lasten des Arbeitgebers) werden über den Lohnstreifen berechnet, beim Nettolohn in Abzug gebracht und monatlich an das Fürsorgeinstitut einbezahlt.

In Italien ist das Sozialfürsorgeinstitut NISF somit das einzige gesetzliche Institut für Arbeitnehmer. Es gibt nicht, wie z.B. in Deutschland, verschiedene Institutionen, aus welchen frei gewählt werden kann. Was es allerdings auch in Italien gibt, sind private Krankenversicherungen. Die Einzahlung in diese kann nicht alternativ zur Einzahlung an das NISF erfolgen, sondern nur zusätzlich.


Zu den staatlich finanzierten Leistungen zählt unter anderem:
  • - die Krankenversicherung,
  • - die Pensionsversicherung,
  • - die Arbeitslosenversicherung
  • - die Rentenversicherung,
  • - der Lohnausgleich (Kurzarbeit),
  • - die Mutterschaft, usw.

Arbeitsunfälle hingegen sind durch ein eigenes Institut, dem sogenannten INAIL, versichert und finanziell abgedeckt.

Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
News & Rundschreiben
16.12.2024
Lohnausgleich im Bau
Da die witterungsbedingten Lohnausgleiche im Bau mittlerweile sehr genau kontrolliert werden, müssen die ...
weiterlesen
16.12.2024
Kompetenzmäßige Zuordnung der Dezemberlöhne
Damit die Lohnaufwendungen noch dem Jahr 2024 zugeordnet werden können, müssen die Dezemberlöhne an die ...
weiterlesen
16.12.2024
F24 – erhöhte Schuld aufgrund 13. Monatslohn
Im Dezember wird zusätzlich zur Abrechnung des laufenden Monats der 13. Monatslohn ausbezahlt. Genauere Infos ...
weiterlesen
16.12.2024
Terminplan Arbeitsrechtsberatung & Lohnabrechnung – 1. Halbjahr 2025
Datum Beschreibung Januar 10.01.2025 Hausangestellte elektronische Übermittlung der Quartalsaufstellung 4. ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen