Voraussetzungen
Antragsteller
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Der Antragsteller muss:
- italienischer bzw. EU-Staatsbürger sein (bzw. Nicht-EU-Bürger mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung)
- im Moment der Antragstellung und für die Dauer der Auszahlung in Italien ansässig sein oder alternativ mindestens 2 Jahre in Italien ansässig sein bzw. gewesen sein oder einen unbefristeten Arbeitsvertrag oder befristeten AV für mind. 6 Monate vorweisen können
- in Italien steuerpflichtig sein
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Für wen erhält man
das Familiengeld
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- für zu Lasten lebende minderjährige Kinder
- für Jugendliche zwischen 18 und 21 Jahren, wenn sie eine Schule/Universität besuchen, ein Praktikum absolvieren und ein jährliches Einkommen < 8.000 € erzielen, als arbeitssuchend gemeldet sind oder Zivildienst leisten
- für zu Lasten lebende Kinder mit Behinderung (unabhängig vom Alter)
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Höhe des Betrages
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Das Kindergeld ist gestaffelt (degressiv, je nach Höhe des Familieneinkommens lt.
Vordruck ISEE):
Wichtiger Hinweis: Hat man keine ISEE-Erklärung abgefasst, werden automatisch die
Minimal-Beiträge zugewiesen (sowie für jene mit einem ISEE-Einkommen von über 40.000 €).
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Einreichung des
Antrages
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- der Antrag muss jährlich an das INPS eingereicht werden
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Auszahlung des
Betrages
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- Das Kindergeld wird monatlich direkt vom INPS auf das Bankkonto des Antragstellers ausgezahlt oder 50/50 auf die Bankkonten der beiden Elternteile aufgeteilt
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