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Häufig gestellte Fragen zum Thema: Prämienberechnung Unfallamt

22.01.2025
Frage: Wozu gibt es das Unfallamt (INAIL)?
Antwort
: Unternehmen sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter beim Unfallamt zu versichern. Dies gilt auch für die Mitglieder der Familienbetriebe und die mitarbeitenden Familienmitglieder. Damit ist gewährleistet, dass die versicherten Personen im Falle eines Arbeitsunfalles bzw. einer Berufskrankheit durch das Institut entlohnt bzw. entschädigt werden. Siehe Unfallamt INAIL.

Frage: Wie werden die Beiträge an das INAIL eingezahlt?
Antwort
: Die Zahlung der Versicherungsprämien an das Unfallamt erfolgt nicht monatlich, so wie es z.B. bei den Beiträgen an das Sozialversicherungsinstitut NISF der Fall ist, sondern jährlich.

Aus diesem Grund bedarf es einer jährlichen Berechnung, mittels welcher die geschuldete Prämie ermittelt wird.
Diese sogenannte „Prämienberechnung Unfallamt“ (ital.: Autoliquidazione INAIL) muss jährlich im Februar vorgenommen werden, wobei die ermittelte Prämienzahlung jeweils am 16. Februar fällig ist. Zusätzlich muss die Berechnung elektronisch an das Unfallamt übermittelt werden.

Frage: Wie erfolgt die Berechnung der zu zahlenden Versicherungsprämie?
Antwort
: Die Berechnung der Prämie erfolgt in zwei Schritten:

1. Prämie auf die Lohnsummen des Vorjahres:

a. Die Lohnsummen des Vorjahres der einzelnen Tarifstellen müssen ermittelt und mit dem für diese Tarifstelle vorgesehenen Satz multipliziert werden.
b. Eventuelle Begünstigungen (z.B. für Mitarbeiter welche als Ersatz Mutterschaft eingestellt wurden) können abgezogen werden
c. Abzug der im Vorjahr geleisteten Vorauszahlung

2. Vorauszahlung für das laufende Jahr:

a. Für das laufende Jahr ist nochmals derselbe Betrag wie für das Vorjahr als Vorauszahlung zu leisten.

Beispiel (vereinfacht):
Lohnsumme des Vorjahres: 100.000 €
Alle Mitarbeiter sind in der Tarifstelle für Bürotätigkeit versichert. Der Prämiensatz beläuft sich dort auf 4 Promille.

Berechnung Vorjahr

Berechnung laufendes Jahr

Lohngrundlage 100.000 €

Versicherungspflicht 4 Promille

 

  1. berechnete Prämie: 400 €
  2. Abzug Begünstigung: 0 €
  3. Abzug Vorauszahlung Vorjahr: 380 € (4 Promille auf 95.000 €)

 

Saldozahlung: 20 €

Lohngrundlage 100.000 €

Versicherungspflicht 4 Promille

 

  1. berechnete Prämie: 400 €

 

 

 

 

Vorauszahlung: 400 €

zu zahlender Betrag mit F24 vom 17.Februar: 420 €


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