Häufig gestellte Fragen zum Thema: Vorausgefüllte Steuererklärung (ital.: Dichiarazione fiscale Precompilato)

26.02.2024
Das sogenannte „Precompilato“ ist die vorausgefüllte Steuererklärung, welche von der Einnahmenagentur elektronisch zur Verfügung gestellt wird. Enthalten sind bereits alle Daten, die von den entsprechenden Subjekten an die Einnahmeagentur übermittelt wurden (unter anderem der Vordruck CU, sämtliche Arztrechnungen und Kassenbelege, Versicherungen, usw.).

Die vorausgefüllte Steuererklärung kann jeweils durch den SPID über das online Portal des NISF oder über das Portal Fisco Online von jedem Bürger selbst (bzw. durch ein Patronat) heruntergeladen, eingesehen, abgeändert und auch direkt versendet werden. Die Versendung der vorausgefüllten Steuererklärung ist folglich alternativ zur Versendung des Vordruckes 730 durch einen Steuerberater bzw. durch ein Patronat.

Wir können die Versendung der vorausgefüllten Steuererklärung nicht anbieten, da es einerseits den persönlichen SPID benötigen würde und andererseits wir als Berater durch die Versendung zur Aufbewahrung der Unterlagen verpflichtet wären.
News & Rundschreiben
13.11.2024
Verrechnung Vordruck 730
Mit dem Lohnstreifen des Monats November wird die 2. Vorauszahlung laut dem Vordruck 730 (Steuererklärung des ...
weiterlesen
13.11.2024
100 € Bonus Dezember – Anträge Arbeitnehmer anfordern
Wie bereits im Rundschreiben von Oktober mitgeteilt, wurde mit sogenanntem „Omnibus-Dekret“ ein Bonus von 100 ...
weiterlesen
13.11.2024
Steuer auf die Abfertigungsaufwertung
Die Einzahlung der Steuer auf die jährliche Abfertigungsaufwertung in Höhe von 17 % muss auch heuer wieder in ...
weiterlesen
14.10.2024
Mitarbeitende Familienmitglieder
Familienmitglieder, welche gelegentlich im Betrieb (Einzelunternehmen, Familienunternehmen) mitarbeiten, sind ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol