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Häufig gestellte Fragen zum Thema: Durchführung Arbeiten im Ausland - Entsendung/Außendienst

28.02.2024

Wenn Südtiroler bzw. italienische Unternehmen Aufträge außerhalb von Italien annehmen, müssen die Mitarbeiter für die dort zu erbringende Dienstleistung entsendet werden.

Für ins Ausland entsendete Mitarbeiter bestehen diverse Verpflichtungen, wie z.B.:

  • Beantragung der Genehmigung A1 beim Sozialfürsorgeinstitut NISF,
  • Abfassen des Entsendevertrags,
  • Abfassen der individuellen Meldungen im jeweiligen Zielstaat,
  • usw.

Sämtliche Dokumente und Genehmigungen müssen vor Beginn der Entsendung eingereicht bzw. beantragt werden. Sollten Ihre Mitarbeiter also im Ausland tätig sein, bitten wir Sie, uns dies frühzeitig mitzuteilen, damit sämtliche Meldungen, Formulare und Genehmigungen termingerecht angesucht und eingereicht werden können.

Achtung: Bei längeren Entsendungen kann die 183-Tage Regelung zu Tragen kommen, was bedeutet, dass ab Überschreitung dieser 183 Tage pro Jahr die Verpflichtung greift, dass die Lohnsteuer im Ausland bezahlt werden muss. Hierfür müsste dann im Ausland durch einen dort ansässigen Berater ein sogenannter Shadow Payroll abgefasst werden.

Hinweis: Entsende-Meldungen werden unsererseits nur nach Deutschland bzw. Österreich angeboten. Für andere Länder müssen Sie sich an einen spezialisierten Berater vor Ort wenden.

Für eine Entsendung vom Ausland nach Italien finden Sie hier weitere wichtige Informationen: Entsendung nach Italien

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