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Häufig gestellte Fragen zum Thema: Die Bauarbeiterkasse

30.01.2023

Frage: Was ist die Bauarbeiterkasse bzw. wofür gibt es die Bauarbeiterkasse?
Antwort:
Die Bauarbeiterkasse ist dazu da, das Ungleichgewicht zwischen den Sektoren auszugleichen: Da für Unternehmen im Sektor Bau gewisse Leistungen (z. B. der Urlaub, die Dienstalterszulage oder der 13. Monatslohn) nicht vorgesehen sind, werden diese Elemente durch die Bauarbeiterkasse übernommen.

Um die Auszahlungen zu finanzieren, muss wiederum das Unternehmen diverse Einzahlungen an die Bauarbeiterkasse leisten (eine genaue Aufstellung der verschiedenen Zahlungen und Leistungen ist unten angeführt).

Das System der Bauarbeiterkasse ist somit, vereinfacht ausgedrückt, eine reine Verschiebung, da das Unternehmen Beiträge an die Bauarbeiterkasse einzahlt, damit die Bauarbeiterkasse diese Beträge wiederum an die Arbeiter auszahlen bzw. weiterleiten kann.

Frage: Wer muss in die Bauarbeiterkasse eingeschrieben werden?
Antwort:
Eingeschrieben werden müssen alle Arbeiter (Angestellte hingegen nicht) von Unternehmen im Sektor Bau, egal ob Industrie oder Handwerk. Die Einstufung in den Sektor Bau hängt vom angewandten Tätigkeitskodex (ATECO Kodex) ab. Die Einschreibung in die Bauarbeiterkasse ist verpflichtend.

Frage: Wie hoch sind die Zahlungen an die Bauarbeiterkasse bzw. an die Arbeiter und welche Leistungen werden im Gegenzug von der Bauarbeiterkasse übernommen?
Antwort:
Anbei eine Aufstellung der Zahlungen an die Bauarbeiterkasse sowie der Leistungen, die die Bauarbeiterkasse gewährt:

Beschreibung

Prozentsatz, welcher an die Bauarbeiterkasse einbezahlt wird

Auszahlung der Bauarbeiterkasse

Hinterlegung

18,5 % der Beitragsgrundlage

wobei 14,2 % an die Bauarbeiterkasse bezahlt und 4,3% bereits monatlich an den Arbeitnehmer ausbezahlt wird.

Das Unternehmen zahlt die Hinterlegung an die Bauarbeiterkasse ein. Dieser Betrag wird durch die Bauarbeiterkasse an die Arbeitnehmer als Urlaubsgeld (Juli) und Weihnachtsgeld (Dezember) ausbezahlt.

Freistellungen

4,3 % der Beitragsgrundlage

direkt an den Arbeitnehmer monatlich ausbezahlt, als Ersatz für nicht entlohnte Freistellungen.

-

Variables Lohnelement

je nach Kategorie ca. 0,20 € pro gearbeitete Stunde

Wird direkt an den Arbeitnehmer ausbezahlt.

-

Pflichtbeitrag Laborfonds

Je nach Kategorie zwischen 8 € und 16 € pro Monat und Arbeitnehmer.

Der Betrag wird in den Laborfonds einbezahlt und bei Rentenantritt an den Arbeitnehmer ausbezahlt

Beiträge

ca. 10 % zu Lasten des Unternehmens

ca. 1 % zu Lasten des Arbeiters

-

Diese Beiträge sind unterteilt in folgende Kategorien:

o  Verwaltungskosten/Vertragsbeitrittsquote

o  Fürsorgeleistungen/Sanitätsfonds

Ersetzt den in anderen Kollektivverträgen vorgesehenen Gesundheitsfonds und übernimmt Spesen für z. B. Zahnarzt, Brille, usw.

o  Bauberufsalter (BBA)

Die Auszahlung des Bauberufsalters ersetzt die Dienstalterszulage. Die Auszahlung erfolgt direkt an den Arbeiter, jeweils im Mai.

o  Arbeitskleidung

Finanzielle Unterstützung bzw. Bereitstellung von Arbeitsbekleidung.

o  Berufsausbildung und Sicherheit

Organisation und Finanzierung von Kursen.


Frage: Wird der Lohnausgleich für Bauunternehmen durch die Bauarbeiterkasse abgewickelt?
Antwort:
Nein, die Lohnausgleichskasse wird immer durch das NISF abgewickelt und finanziert, unabhängig davon, ob es sich um ein Bauunternehmen handelt oder nicht. Die Bauarbeiterkasse ist hier nicht involviert.

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