Frage: In welchen Fällen kann Lohnausgleich für Unternehmen im Sektor Bau beantragt werden?
Antwort: Beim Lohnausgleich handelt sich um ein Leistungsgeld, das den Beschäftigten ausbezahlt wird, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit vorübergehend einstellen bzw. reduzieren muss. Unternehmen, die im Sektor Bau eingestuft sind und somit auch monatlich Beiträge für die Lohnausgleichskasse einzahlen, können Lohnausgleich für folgende Gründe beantragen:
Frage: Können alle Mitarbeiter in den Lohnausgleich überstellt werden?
Antwort: Nein, es gibt verschieden Ausnahmen, für welche der Lohnausgleich nicht zusteht:
Frage: Was kostet der Lohnausgleich?
Antwort: Der Lohnausgleich wird vom Nisf bezahlt. Das Unternehmen zahlt die Beträge über den Lohnstreifen voraus und verrechnet sich diese wieder bei erteilter Genehmigung. Nichtsdestotrotz gehen gewisse Kosten zu Lasten des Unternehmens, z.B.:
Frage: Innerhalb wann muss der Antrag um Lohnausgleich beim NISF eingereicht werden?
Antwort: Hierbei gelten, je nach Grund des Lohnausgleiches, verschiedene Fälligkeiten:
Frage: Wie viel erhält der Arbeitnehmer während des Lohnausgleiches?
Antwort: Der Arbeitnehmer erhält 80 % seiner Bruttoentlohnung allerdings mit Berücksichtigung des Maximums von ca. 1.440 € brutto. Die allgemein verbreitete Aussage „in den 60“ zu sein, stimmt somit nicht.