Häufig gestellte Fragen zum Thema: Einheitliche Bescheinigung CU Arbeitnehmer
13.03.2025
Frage: Innerhalb wann muss der Vordruck an die Arbeitnehmer ausgehändigt werden?
Antwort: Die einheitliche Bescheinigung CU, welche alle steuerpflichtigen und versicherungsrechtlichen Daten der Arbeitnehmer, Projektarbeiter und Gesellschafter enthält, muss jährlich von allen Unternehmen, Freiberuflern und gewerblichen Körperschaften elektronisch an die Einnahmenagentur übermittelt werden. Dies haben wir bereits für Sie erledigt.
Zudem muss eine Ausfertigung dem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt werden. Der dafür vorgesehene Termin ist der 16. März (da dieser Tag 2025 auf einen Sonntag fällt, verschiebt sich der Termin auf den 17. März 2025).
Frage: Wie erfolgt die Aushändigung an die Arbeitnehmer und die Aufbewahrung im Unternehmen?
Antwort:
Aushändigung an die Arbeitnehmer: Der Vordruck CU mit integrierter Unterschrift des gesetzlichen Vertreters wird von uns auf den gupa-Account der einzelnen Arbeitnehmer hochgeladen. Es ist somit bereits alles erledigt.
Aufbewahrung im Unternehmen: Die Sammeldatei aller CUs wird auf Ihren gupa-Account hochgeladen. Die elektronische Aufbewahrung der CU ist laut aktuellen Bestimmungen ausreichend. Sie können aber auch weiterhin die ausgedruckten CU in der Mappe der Lohnabrechnung (unter Punkt 4 Jahreserklärungen) ablegen.
Frage: Kann mittels CU auch die Entscheidung über die Zuweisung der Promille erfolgen?
Antwort: Ja, dies kann über ein zusätzliches Dokument erfolgen. Sollten sie dieses benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Betreuer der Lohnabrechnung.