Frage: Was ist das Enasarco?
Antwort: Enasarco steht für Ente Nazionale di Assistenza per gli Agenti e i Rappresentanti di Commercio und ist das Sozialfürsorgeinstitut für Handelsvertreter und Agenten.
Frage: Welche Leistungen erhalten die Handelsvertreter und Agenten?
Antwort: Sie erhalten vom Enasarco folgende Leistungen:
- Altersrente (pensione di vecchiaia)
- Invalidenrente (pensione di invalidità)
- Rente bei Arbeitsunfähigkeit (pensione di inabilità)
- Hinterbliebenenrente (pensione ai superstiti)
Frage: Für wen besteht die Einschreibepflicht?
Antwort: Die Einschreibepflicht besteht für
Agenten (schließen im Namen Dritter Verträge ab) und
Handelsvertreter (treten im eigenen Namen auf), die auf nationalem Gebiet im Auftrag von nationalen oder ausländischen Auftraggebern, ihre Tätigkeit ausüben. Die
Einschreibung muss vom
Auftraggeber durchgeführt werden.
Welche Fristen sind für die Einschreibung zu beachten?
Antwort:
Innerhalb von 30 Tagen ab Beginn des Mandats ist die Einschreibung durch den Auftraggeber vorzunehmen.
Frage: Wie werden die Beiträge berechnet?
Antwort: Die Beiträge werden auf die Summe
aller Provisionen und Vergütungen (Prämien, Spesenvergütungen, usw.) berechnet, auch wenn diese noch nicht ausbezahlt worden sind (
Kompetenzprinzip).
Frage: Wie werden die Beiträge bezahlt?
Antwort:
Quartalsweise werden die vorgeschriebenen Beiträge (für Vorsorge und Fürsorge) eingezahlt. Diese gehen jeweils
zur Hälfte zu Lasten des Auftraggebers und des Agenten/Vertreters (Ausnahme Kapitalgesellschaften). Der Auftraggeber ist für die Einzahlung der Enasarco-Beiträge verantwortlich.
Frage: Was ist das F.I.R.R.?
Antwort: Zusätzlich verwaltet das Enasarco das
F.I.R.R. (Fondo Indennità di Risoluzione Rapporto), einen Fonds, der bei Auflösung des Vertragsverhältnisses eine
Abfertigung an den Vertreter auszahlt.
Frage: Wie werden die F.I.R.R.-Beiträge berechnet?
Antwort: Die Beiträge werden
auf die Gesamtsumme der Provisionen eines Jahres berechnet. Es kommen degressiv gestaffelte Beitragssätze von 4 %, 2 % und 1 % zur Anwendung. Die Beiträge gehen
voll zu Lasten des Auftraggebers.
Frage: Wie werden die F.I.R.R.-Beiträge bezahlt?
Antwort: Die Einzahlung hat
jährlich innerhalb März des Folgejahres zu erfolgen. Wie bei den Enasarco-Beiträgen muss auch hier die Einzahlung
durch den Auftraggeber vorgenommen werden.