Katasterkategorie |
Beispiele |
Multiplikator |
A (ausgenommen A/10) sowie C/2, C/6 und C/7 |
Wohnungen, Villen, Keller, Garagen, Autoabstellplätze |
168 |
B, C/3, C/4 und C/5 |
Unterirdische Lagerräume, Werkstätten |
147 |
A/10 und D/5 |
Büros, Banken und Versicherungsinstitute |
84 |
D (ausgenommen D/5) |
Industriegebäude, Hotels, Pensionen |
68,25 |
C/1 |
Geschäfte |
57,75 |
Beispiel: Bei einer Wohnung der Kategorie A/2 und einem Katasterertrag von 500 € beläuft sich die Besteuerungsgrundlage auf 84.000 €.
Bei den Baugründen wird die Besteuerungsgrundlage anhand der Richtwerte für Baugrundstücke berechnet, welche von den jeweiligen Gemeinden festgelegt werden.
Frage: Welche Steuersätze kommen zur Anwendung?
Antwort: Der ordentliche Steuersatz beläuft sich auf 0,76 %. Dieser kann von den Gemeinden um bis zu 0,8 Prozentpunkte erhöht oder um bis zu 0,5 Prozentpunkte herabgesetzt werden. Für die Hauptwohnung gilt der begünstigte Steuersatz von 0,4 % und für landwirtschaftlich zweckgebundene Gebäude der begünstigte Steuersatz von 0,2 %.
Frage: Warum zahlen viele für ihre Hauptwohnung keine GIS?
Antwort: Für die Hauptwohnung sind Freibeträge vorgesehen, die von Gemeinde zu Gemeinde verschieden sind. Meist sind diese so hoch, dass die GIS für die Hauptwohnung gänzlich entfällt.
Frage: Gibt es aufgrund der Covid-19-Situation GIS-Begünstigungen oder gar Befreiungen?
Antwort: Ja, aufgrund der Covid-19-Situation sind für betriebliche Immobilien GIS-Begünstigungen vorgesehen. So gilt für Immobilien, die für Beherbergungs-, Kultur-, Sporttätigkeiten und gastgewerbliche Tätigkeiten bestimmt sind, eine GIS-Reduzierung von 50 %. Bei einem Umsatzrückgang von mindestens 20 % im laufenden Jahr im Vergleich zum Vorjahr ist eine gänzliche GIS-Befreiung auf diese Immobilien vorgesehen.