Frage: Was ist die GIS und worin liegt der Unterschied zur IMU?
Antwort: Die GIS ist eine
Vermögenssteuer. Sie ist auf die in der
Autonomen Provinz Bozen gelegenen Immobilien zu entrichten. Die Einnahmen stehen den Gemeinden zu, auf deren Gebiet sich die jeweiligen Immobilien befinden. Für Immobilien im restlichen Staatsgebiet ist hingegen die IMU geschuldet.
Frage: Wo sind die Bestimmungen zur GIS geregelt?
Antwort: Die GIS ist durch ein
Landesgesetz (Nr. 3/2014) geregelt. Die Zuständigkeit, Detailregelungen festzulegen, ist den Gemeinden übertragen. Somit können diese z.B. Steuerbegünstigungen oder erhöhungen innerhalb bestimmter Bandbreiten festlegen.
Frage: Sind alle Arten von Immobilien von der GIS betroffen?
Antwort: Nein, grundsätzlich ist die GIS nur
für Gebäude und Baugründe zu entrichten. Als Baugrund zählt jene Fläche, die laut dem endgültig genehmigten Gemeindebauleitplan zur Bebauung verwendet werden kann.
Frage: Wer muss die GIS bezahlen?
Antwort: Die GIS ist von
Eigentümern oder Inhabern dinglicher Rechte (z.B. Fruchtgenuss- oder Wohnrecht) von Immobilien zu bezahlen. Bei geleasten Immobilien zahlt der Leasingnehmer.
Frage: Wie wird die Besteuerungsgrundlage ermittelt?
Antwort: Bei Gebäuden ist der
Katasterertrag Ausgangspunkt für die Berechnung der Besteuerungsgrundlage. Dieser wird je nach Katasterkategorie mit folgenden
Multiplikatoren aufgewertet:
Katasterkategorie
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Beispiele
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Multiplikator
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A (ausgenommen A/10) sowie C/2, C/6 und C/7
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Wohnungen, Villen, Keller, Garagen, Autoabstellplätze
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168
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B, C/3, C/4 und C/5
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Unterirdische Lagerräume, Werkstätten
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147
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A/10 und D/5
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Büros, Banken und Versicherungsinstitute
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84
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D (ausgenommen D/5)
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Industriegebäude, Hotels, Pensionen
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68,25
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C/1
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Geschäfte
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57,75
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Beispiel: Bei einer Wohnung der Kategorie A/2 und einem Katasterertrag von 500 € beläuft sich die Besteuerungsgrundlage auf 84.000 €.
Bei den Baugründen wird die Besteuerungsgrundlage anhand der Richtwerte für Baugrundstücke berechnet, welche von den jeweiligen Gemeinden festgelegt werden.
Frage: Welche Steuersätze kommen zur Anwendung?
Antwort: Der ordentliche Steuersatz beläuft sich auf 0,76 %. Dieser kann von den Gemeinden um bis zu 0,8 Prozentpunkte erhöht oder um bis zu 0,5 Prozentpunkte herabgesetzt werden. Für die Hauptwohnung gilt der begünstigte Steuersatz von 0,4 % und für landwirtschaftlich zweckgebundene Gebäude der begünstigte Steuersatz von 0,2 %.
Frage: Warum zahlen viele für ihre Hauptwohnung keine GIS?
Antwort: Für die Hauptwohnung sind Freibeträge vorgesehen, die von Gemeinde zu Gemeinde verschieden sind. Meist sind diese so hoch, dass die GIS für die Hauptwohnung gänzlich entfällt.
Frage: Gibt es aufgrund der Covid-19-Situation GIS-Begünstigungen oder gar Befreiungen?
Antwort: Ja, aufgrund der Covid-19-Situation sind für betriebliche Immobilien GIS-Begünstigungen vorgesehen. So gilt für Immobilien, die für Beherbergungs-, Kultur-, Sporttätigkeiten und gastgewerbliche Tätigkeiten bestimmt sind, eine GIS-Reduzierung von 50 %. Bei einem Umsatzrückgang von mindestens 20 % im laufenden Jahr im Vergleich zum Vorjahr ist eine gänzliche GIS-Befreiung auf diese Immobilien vorgesehen.