Aktualisierung 2022
Die sogenannte "Neue Steuerreduzierung" wurde mit 2022 wieder gestrichen bzw. gilt sie nur mehr für Einkommen bis 15.000 € (und für einige wenige Ausnahmesituationen, in welchen diverse unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt sein müssen). Nichtsdestotrotz belassen wir die Informationen zur Regelung, die bis Ende 2021 gegolten hatte, online.
Frage: Entstehen dem Unternehmen zusätzliche Kosten?
Antwort: Nein! Die neue Steuerreduzierung wird im Prinzip gleich wie der bisherige Renzi-Bonus behandelt. Das Unternehmen zahlt den Betrag über den Lohnstreifen an den Arbeitnehmer aus (im Nettolohn enthalten) und kann sich diesen Betrag im F24 wieder in Abzug bringen.
Frage: In welchem Fall soll vom Arbeitnehmer die Verzichtserklärung vorgelegt werden?
Antwort: Um die Steuerreduzierung und den zusätzlichen Freibetrag zu erhalten, muss durch den Arbeitnehmer kein Antrag gestellt werden. Der Betrag wird, sofern die Einkommensgrenze beim aktuellen Arbeitsverhältnis nicht überschritten wird, automatisch auf dem Lohnstreifen ausbezahlt. Trotzdem gibt es Fälle, in denen der Arbeitnehmer auf die Auszahlung verzichten möchte.
Zur Vereinfachung, werden hier die häufigsten Situationen beschrieben:
Beschreibung |
Auszahlung Steuerreduzierung/zusätzlicher Freibetrag im Lohnstreifen? |
Verzichtserklärung notwendig? |
1 (einziges) Arbeitsverhältnis. Bruttojahreseinkommen von 30.000 € / ca. 2.150 € brutto monatlich (=Steuergrundlage von ca. 27.000 €) |
JA, dem Arbeitnehmer wird die Steuerreduzierung von 100 € netto pro Monat ausbezahlt. |
NEIN, nicht notwendig, da nur ein Arbeitsverhältnis und somit keine weitere Einkommen vorliegen. |
1 (einziges) Arbeitsverhältnis. Bruttojahreseinkommen von 50.000 € / ca. 3.600 € brutto monatlich (=Steuergrundlage von ca. 45.000 €) |
NEIN, dem Arbeitnehmer steht weder die Steuerreduzierung noch der Freibetrag zu (Steuergrundlage über 40.000 €). |
NEIN, da die 40.000 € bereits beim aktuellen Arbeitsverhältnis überschritten werden, muss keine Verzichtserklärung vorgelegt werden. |
2 Arbeitsverhältnisse. Mit beiden Einkommen (Summe) wird die 40.000 € Steuergrundlage (= ca. 44.000 € brutto) nicht überschritten
Beispiel: Arbeitsverhältnis 1: Bruttojahreseinkommen von 19.000 € / ca. 1.450 € brutto monatlich (=Steuergrundlage von ca. 17.000 €) Arbeitsverhältnis 2: Bruttojahreseinkommen von 12.000 € / ca. 850 € brutto monatlich (=Steuergrundlage von ca. 10.800 €) |
JA, die Steuerreduzierung wird ausbezahlt, und zwar bei beiden Arbeitsverhältnissen, da diese jeweils unter der Einkommensgrenze von 40.000 € liegen.
Arbeitsverhältnis 1: Auszahlung von 100 € netto monatlich, da die Steuergrundlage 17.000 € beträgt. Arbeitsverhältnis 1: Auszahlung von 100 € netto monatlich, da die Steuergrundlage 10.800 € beträgt. |
JA, bei einem der beiden Arbeitsverhältnisse sollte eine Verzichtserklärung vorgelegt werden, da ansonsten (wie links beschrieben) die Auszahlung der Steuerreduzierung bei beiden Arbeitsverhältnissen erfolgt und die Doppelzahlung (also 1 x 100 € pro Monat) folglich in der Steuererklärung wieder zurückbezahlt werden muss! |
2 Arbeitsverhältnisse. Mit beiden Einkommen (Summe) wird die 40.000 € Steuergrundlage (= ca. 44.000 € brutto) überschritten.
Beispiel: Arbeitsverhältnis 1: Bruttojahreseinkommen von 30.000 € / ca. 2.150 € brutto monatlich (=Steuergrundlage von ca. 27.000 €) Arbeitsverhältnis 2: Bruttojahreseinkommen von 25.000 € / ca. 1.800 € brutto monatlich (=Steuergrundlage von ca. 22.500 €) |
JA, die Steuerreduzierung wird ausbezahlt, und zwar bei beiden Arbeitsverhältnissen, da diese jeweils unter der Einkommensgrenze von 40.000 € liegen.
Arbeitsverhältnis 1: Auszahlung von 100 € netto monatlich, da die Steuergrundlage 27.000 € beträgt. Arbeitsverhältnis 2: Auszahlung von 100 € netto monatlich, da die Steuergrundlage 22.500 € beträgt. |
JA, bei beiden Arbeitsverhältnissen sollte eine Verzichtserklärung vorgelegt werden, da ansonsten (wie links beschrieben) die Auszahlung der Steuerreduzierung bei beiden Arbeitsverhältnissen erfolgt. Nachdem die Steuerbegünstigung gar nicht zusteht (da die Summe der Steuergrundlage über 40.000 € liegt), müssten beide Auszahlungen (also 2 x 100 € pro Monat) mit der Steuererklärung wieder zurückbezahlt werden. |
1 (einziges) Arbeitsverhältnis + sonstige Zusatzeinkommen (z.B. aus Mieten, Arbeitslosengeld, gelegentliche Mitarbeit, usw.). Mit allen Einkommen (Summe) wird die 40.000 € Steuergrundlage (= ca. 44.000 € brutto) überschritten.
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JA, die Steuerreduzierung wird ausbezahlt, da das Einkommen des Arbeitsverhältnisses unter der Einkommensgrenze von 40.000 € liegen.
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JA, da ansonsten (wie links beschrieben) die Auszahlung der Steuerreduzierung im Lohnstreifen erfolgt. Nachdem die Steuerbegünstigung gar nicht zusteht (da die Summe der Steuergrundlage über 40.000 € liegt), muss die ausbezahlte Steuerbegünstigung mit der Steuererklärung wieder zurückbezahlt werden. |
Frage: Was passiert, wenn der Arbeitnehmer keine Verzichtserklärung vorlegt, obwohl er z.B. mehrere Arbeitsverhältnisse bzw. mehrere Einkommen hat?
Antwort: Grundsätzlich passiert nichts, wenn der Arbeitnehmer keine Verzichtserklärung vorlegt. Es verschiebt sich nur der Zeitraum der Auszahlung.
Beispiel: Im Falle von zwei Arbeitsverhältnissen (siehe oben Beispiel 3) werden bei beiden Arbeitsverhältnissen 100 € netto pro Monat mehr ausbezahlt (dies wären für ein volles Jahr 2.400 €, d.h. 1.200 € pro Arbeitsverhältnis). Nachdem man allerdings nur auf maximal 1.200 € pro Jahr Anrecht hat, ist der zu viel ausbezahlte Betrag mit der Steuererklärung wieder zurückzuzahlen. Hätte dieser Arbeitnehmer die Verzichtserklärung bei einem der Arbeitgeber abgegeben, hätte er von vorne herein nur 1.200 € (anstelle der 2.400 €) erhalten und müsste folglich keine Rückzahlung leisten.
Der zustehende Betrag (in diesem Fall die 1.200 €) ist immer derselbe, unabhängig ob unterjährig eine falsche Auszahlung erfolgte. Mit der Steuererklärung ist dies in jedem Fall zu berücksichtigen.
Dieses Prinzip gilt selbstverständlich auch umgekehrt: Hat ein Arbeitnehmer z. B. eine Verzichtserklärung vorgelegt und überschreitet am Ende des Jahres doch nicht die 40.000 € Steuergrundlage, erhält er das zustehende Guthaben durch die Steuererklärung ausbezahlt.
Frage: Wo sehe ich die Steuerreduzierung bzw. den zusätzlichen Freibetrag im Lohnstreifen?
Antwort: Die Steuerreduzierung (für Einkommen unter 28.000 € - siehe Seite 1 des Rundschreibens) ist im „Körper“, also in der Mitte des Lohnstreifens angeführt:
Der zusätzliche Freibetrag (für Einkommen zwischen 28.000 € und 40.000 € - siehe Seite 1 des Rund-schreibens) ist in der Sektion der Freibeträge im unteren Teil des Lohnstreifens ersichtlich: