Das Ausbildungs- und Orientierungspraktikum bietet allen, die zur Schule gehen oder studieren, die Möglichkeit, Erfahrungen in der Arbeitswelt zu sammeln. Die Arbeitsleistung selbst steht hierbei im Hintergrund. Beim Praktikumsvertrag handelt es sich um kein abhängiges Arbeitsverhältnis. Die Praktikanten werden nur gegenüber dem Unfallamt versichert, ansonsten werden keine weiteren Beiträge entrichtet. Es reifen auch keine zusätzlichen Gehälter, Urlaube oder Abfertigung an.
Voraussetzungen:
Ein Ausbildungs- und Orientierungspraktikum kann absolviert werden, wenn:
- der Praktikant eine Schule oder Universität besucht bzw.
- er Abschluss der Schule/Universität nicht mehr als 12 Monate zurückliegt
- der Praktikant mindestens 15 Jahre alt ist
- der Praktikant und das Unternehmen die Vorgaben der Arbeitssicherheit erfüllen
- das Unternehmen eine Haftpflichtversicherung für zivilrechtliche Haftung gegenüber Dritte abgeschlossen hat
- das Unternehmen die Höchstgrenze an Praktikanten nicht überschritten hat
- Oberschüler können nur während der Sommer- oder Weihnachtsferien ein Praktikum absolvieren
- der anstrebende Praktikant in der Vergangenheit nicht bereits in derselben Branche ein Arbeitsverhältnis (z.B. Arbeit auf Abruf, Lehrvertrag usw.) vorweisen kann
Die Mindestdauer liegt bei zwei Wochen. Für Oberschüler gilt eine maximale Dauer von 3 Monaten, während dem Universitätsstudenten eine Maximaldauer von 6 Monaten zusteht. Es besteht eine Gesamtdauer von möglichen Praktika in Höhe von 10 Monaten.
Praktikanten erhalten als Bezahlung ein sogenanntes Taschengeld. Dieses liegt in der Regel zwischen 400 bis 600 € pro Monat.