loader

Nutzung PKW mit ausländischem Kennzeichen

30.01.2023

Seit dem Jahr 2018 ist es in Italien ansässigen Personen, unter Androhung der Beschlagnahme, grundsätzlich verboten Personenkraftwagen mit ausländischem Kennzeichen (auch aus der EU) zu fahren. Einzige Ausnahmen sind Leasing- und Leihfahrzeuge.

Die entsprechenden Sachverhalte sind aufwändig zu dokumentieren, was immer wieder zu Beanstandungen führt.

Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
News & Rundschreiben
13.03.2025
Meldung „Beschwerliche Arbeiten/Nachtarbeit“
Seit 2011 besteht die Pflicht, dem Arbeitsinspektorat innerhalb März jene Arbeitnehmer mitzuteilen, welche ...
weiterlesen
13.03.2025
Pflichten Arbeitssicherheit
Unternehmen sind verpflichtet, für alle ihre Arbeitnehmer - unabhängig von der Art der ausgeübten Tätigkeit - ...
weiterlesen
13.03.2025
Unterschrift Arbeitsvertrag
Bitte achten Sie darauf, dass die Arbeitsverträge immer vor Arbeitsbeginn unterzeichnet werden. Kann der ...
weiterlesen
13.03.2025
Lohnerhöhungen
Ab März ergeben sich folgende Änderungen bei den Kollektivverträgen : Handel und Dienstleistungen : ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen