Seit dem Jahr 2018 ist es in Italien ansässigen Personen, unter Androhung der Beschlagnahme, grundsätzlich verboten Personenkraftwagen mit ausländischem Kennzeichen (auch aus der EU) zu fahren. Einzige Ausnahmen sind Leasing- und Leihfahrzeuge.
Die entsprechenden Sachverhalte sind aufwändig zu dokumentieren, was immer wieder zu Beanstandungen führt.