Laut Kassaprinzip ist eine Einnahme oder Ausgabe erst bei Zahlung als schlagend zu betrachten. Das Kompetenzprinzip stellt den Zeitpunkt der Leistungserbringung in den Vordergrund. Eine Warenlieferung im Dezember 2020 mit Zahlung im Jänner 2021 ist laut Kassaprinzip dem Jahr 2021 zuzuordnen, laut Kompetenzprinzip noch dem Jahr 2020. Welches der beiden Kriterien wann zur Anwendung kommt hängt von der Rechtslage oder der Zielsetzung des Anwenders ab.