Der Vordruck RLI dient zur Registrierung von Miet- und Pachtverträgen von Immobilien, sowie deren Verlängerung, Abtretung oder Abmeldung bei der Agentur der Einnahmen. Mit diesem Vordruck kann auch die Angabe der Einheitssteuer (cedolare secca) erfolgen und dient also für alle steuerrechtlichen Erfüllungen in Zusammenhang mit Miet- und Pachtverträgen.
Der Vordruck kann sowohl elektronisch, als auch in Papierform bei der Agentur der Einnahmen eingereicht werden.