Der Handelsagent hat die Aufgabe, den Abschluss von Verträgen für ein Unternehmen in einem bestimmten Gebiet zu fördern. Für die Ausübung der Tätigkeit als Handelsagent wird ein Agenturvertrag abgeschlossen, welcher die Dauer, die Provision, das Verkaufsgebiet usw. regelt.
Der Handelsagent hat für abgeschlossene Geschäfte während der Vertragsdauer, Anspruch auf eine Provision. Das Unternehmen darf sich nicht gleichzeitig mehrerer Agenten in demselben Gebiet und denselben Tätigkeitsbereich bedienen. Umgekehrt darf auch der Handelsagent keine Geschäfte innerhalb desselben Gebietes mehrerer im Wettbewerb stehenden Unternehmen ausführen.
Um die Tätigkeit als Handelsagent ausüben zu dürfen, bedarf es bestimmten Voraussetzungen. Die Eintragung beim Handelsregister als Handelsagent ist Grundvoraussetzung um die Tätigkeit ausüben zu können.
Die Ausübung der Tätigkeit als Handelsagent ist unvereinbar, wenn der Handelsagent als Arbeitnehmer einer öffentlichen oder privaten Einrichtung fungiert oder bei einem Bank-, Finanz-, oder Versicherungsinstitut beschäftigt ist. Teilzeitarbeitsverhältnisse bis max. 50% im öffentlichen Dienst sind vereinbar.
Handelsagenten sind verpflichtet, sich im Nationalfürsorgeinstitut Enasarco einschreiben zu lassen. Die vorgeschriebenen Beiträge werden vom Auftraggeber und vom Handelsagent jeweils zur Hälfte entrichtet.