loader

Makler/Vermittler

30.01.2023

Ein Makler oder Vermittler hat die Aufgabe, zwei oder mehrere Personen für einen Geschäftsabschluss in Verbindung zu bringen, ohne dabei aber in einem abhängigen Arbeitsverhältnis zu stehen. Der Makler/Vermittler erhält für den Geschäftsabschluss eine Provision, welche von einer der Parteien bezahlt wird. Makler sind vor allem im Tätigkeitsbereich der Immobilien, Waren oder Dienstleistungen aktiv.

Die Ausübung der Tätigkeit als Makler ist unvereinbar, wenn zusätzlich unternehmerische Tätigkeiten wie z.B. die Herstellung oder der Verkauf desselben Produktbereichs ausgeübt werden. Außerdem darf der Makler auch nicht als Arbeitnehmer einer öffentlichen oder privaten Einrichtung fungieren oder bei einem Bank-, Finanz-, oder Versicherungsinstitut beschäftigt sein. Teilzeitarbeitsverhältnisse bis max. 50% im öffentlichen Dienst sind vereinbar.

Um die Tätigkeit als Makler ausüben zu dürfen, bedarf es bestimmten Voraussetzungen (spezifische Prüfung, Oberschulabschluss, Haftpflichtversicherung etc.). Die Eintragung beim Handelsregister als Makler ist Grundvoraussetzung um die Tätigkeit ausüben zu können.

Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
News & Rundschreiben
14.04.2025
Eigenerklärung Fringe Benefit
Wie bereits in unserem Rundschreiben vom Januar mitgeteilt, wurden für das Jahr 2025 die steuerfreien Grenzen ...
weiterlesen
14.04.2025
Ratenzahlung Unfallamt
Jene Unternehmen, welche in Bezug auf die Beiträge an das Unfallamt/Inail für die Ratenzahlung optiert haben, ...
weiterlesen
14.04.2025
Handel und Dienstleistungen – Erhöhung Beiträge Sanitätsfonds
Ab April erhöhen sich die Beiträge an die Sanitätsfonds (Fondo Est bzw. Mutual Help) für Unternehmen, die den ...
weiterlesen
13.03.2025
Meldung „Beschwerliche Arbeiten/Nachtarbeit“
Seit 2011 besteht die Pflicht, dem Arbeitsinspektorat innerhalb März jene Arbeitnehmer mitzuteilen, welche ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen