Ein Makler oder Vermittler hat die Aufgabe, zwei oder mehrere Personen für einen Geschäftsabschluss in Verbindung zu bringen, ohne dabei aber in einem abhängigen Arbeitsverhältnis zu stehen. Der Makler/Vermittler erhält für den Geschäftsabschluss eine Provision, welche von einer der Parteien bezahlt wird. Makler sind vor allem im Tätigkeitsbereich der Immobilien, Waren oder Dienstleistungen aktiv.
Die Ausübung der Tätigkeit als Makler ist unvereinbar, wenn zusätzlich unternehmerische Tätigkeiten wie z.B. die Herstellung oder der Verkauf desselben Produktbereichs ausgeübt werden. Außerdem darf der Makler auch nicht als Arbeitnehmer einer öffentlichen oder privaten Einrichtung fungieren oder bei einem Bank-, Finanz-, oder Versicherungsinstitut beschäftigt sein. Teilzeitarbeitsverhältnisse bis max. 50% im öffentlichen Dienst sind vereinbar.
Um die Tätigkeit als Makler ausüben zu dürfen, bedarf es bestimmten Voraussetzungen (spezifische Prüfung, Oberschulabschluss, Haftpflichtversicherung etc.). Die Eintragung beim Handelsregister als Makler ist Grundvoraussetzung um die Tätigkeit ausüben zu können.