Jede wirtschaftliche Tätigkeit wird mit dem sogenannten ATECO-Kodex klassifiziert und muss bei der ersten Anmeldung eines Unternehmens beim Handelsregister und Steueramt angegeben werden. Er besteht aus einer 6-stelligen Zahl und ist die italienische Version der NACE (Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft).
Neben der Haupttätigkeit kann ein Unternehmen auch mehrere Nebentätigkeiten ausüben. Die ATECO-Kodexe können jederzeit geändert werden.