ComUnica (Comunicazione unica d’impresa)

30.01.2023

Die Einheitsmeldung ComUnica dient zur elektronischen Übermittlung von Anträgen bei diversen Eintragungen, Abmeldungen oder Änderungen von Unternehmen an den dafür zuständigen Ämtern wie z.B. Handelsregister, Agentur der Einnahmen, INPS (nationales Fürsorgeinstitut), INAIL (Unfallamt) und Gemeinde.

Da bei oben genannten Vorgehensweisen mehrere Ämter davon betroffen sind, dient die Einheitsmeldung vor allem als Vereinfachung des bürokratischen Aufwandes. Die Einheitsmeldung wird hauptsächlich vom Notar oder dem zuständigen Steuerberater genutzt.

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