Das Grundbuch ist ein öffentliches Verzeichnis und dient zur Einsichtnahme von Rechten an Liegenschaften und wird nur in der Provinz Trient-Südtirol, in der Gemeinde Pedemonte, in der Provinz Vicenza und in der Gemeinde Valvestino in der Provinz Brescia geführt.
Das Grundbuchsgesetz wurde von der österreich-ungarischen Gesetzgebung übernommen. Bei Übertragung von Liegenschaften in Form eines Kaufs, einer Schenkung, oder als Erbnachfolge, muss beim Grundbuchsamt ein Antrag gestellt werden. Änderungen im Grundbuch darf nur der Grundbuchsrichter aufgrund notarieller Urkunden, gerichtlichen Urteilen oder beglaubigten Testamenten durchführen.
Im Grundbuchsauszug sind alle dinglichen Rechte und Belastungen (z.B. in Form einer Hypothek) ersichtlich. Bei Unvereinbarkeiten mit dem allgemeinen Zivilgesetz geht das Grundbuchsgesetz vor.