Das Einheitslohnbuch wurde 2009 eingeführt und ersetzt das bis dahin verpflichtende Matrikelbuch. Dementsprechend sind im Einheitslohnbuch sowohl alle Arbeitnehmer anzuführen als auch unabhängige Mitarbeiter wie z.B. mitarbeitende Verwalter mit Auszahlung einer Entschädigung.
Das Dokument besteht aus zwei Teilen:
Das Einheitslohnbuch kann nur mehr elektronisch ausgestellt werden und muss mit einer Nummerierung bzw. Vidimierung des Unfallamtes versehen werden. Benötigt wird das Einheitslohnbuch vor allem als Dokumentation/Beweis über die beschäftigten Arbeitnehmer gegenüber den Behörden. Wie sämtliche Lohn- und Steuerunterlagen, muss auch das Einheitslohnbuch im Sitz des Unternehmens aufbewahrt werden. Alternativ kann durch ein Schreiben an das Amt für sozialen Arbeitsschutz unsere Kanzlei als Aufbewahrungsort definiert werden. Diese Vollmacht fassen wir für Sie bereits im Zuge der Unternehmensgründung ab.