loader

Einheitslohnbuch (ital.: libro unico del lavoro)

30.01.2023

Das Einheitslohnbuch wurde 2009 eingeführt und ersetzt das bis dahin verpflichtende Matrikelbuch. Dementsprechend sind im Einheitslohnbuch sowohl alle Arbeitnehmer anzuführen als auch unabhängige Mitarbeiter wie z.B. mitarbeitende Verwalter mit Auszahlung einer Entschädigung.

Das Dokument besteht aus zwei Teilen:

  1. dem Lohnstreifen
  2. dem Kalender, welcher der Anwesenheitsliste entspricht.

Das Einheitslohnbuch kann nur mehr elektronisch ausgestellt werden und muss mit einer Nummerierung bzw. Vidimierung des Unfallamtes versehen werden. Benötigt wird das Einheitslohnbuch vor allem als Dokumentation/Beweis über die beschäftigten Arbeitnehmer gegenüber den Behörden. Wie sämtliche Lohn- und Steuerunterlagen, muss auch das Einheitslohnbuch im Sitz des Unternehmens aufbewahrt werden. Alternativ kann durch ein Schreiben an das Amt für sozialen Arbeitsschutz unsere Kanzlei als Aufbewahrungsort definiert werden. Diese Vollmacht fassen wir für Sie bereits im Zuge der Unternehmensgründung ab.

Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
News & Rundschreiben
16.12.2024
Lohnausgleich im Bau
Da die witterungsbedingten Lohnausgleiche im Bau mittlerweile sehr genau kontrolliert werden, müssen die ...
weiterlesen
16.12.2024
Kompetenzmäßige Zuordnung der Dezemberlöhne
Damit die Lohnaufwendungen noch dem Jahr 2024 zugeordnet werden können, müssen die Dezemberlöhne an die ...
weiterlesen
16.12.2024
F24 – erhöhte Schuld aufgrund 13. Monatslohn
Im Dezember wird zusätzlich zur Abrechnung des laufenden Monats der 13. Monatslohn ausbezahlt. Genauere Infos ...
weiterlesen
16.12.2024
Terminplan Arbeitsrechtsberatung & Lohnabrechnung – 1. Halbjahr 2025
Datum Beschreibung Januar 10.01.2025 Hausangestellte elektronische Übermittlung der Quartalsaufstellung 4. ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen