Bei den Stillstunden handelt es sich um bezahlte Freistellungen, welche die Mutter ab Beendigung der obligatorischen Mutterschaft und bis zum 1. Lebensjahr des Kindes beanspruchen kann. Bei einer Tagesarbeitszeit von über 6 Stunden hat die Mutter Anrecht auf 2 Stillstunden pro Tag, bei einer Tagesarbeitszeit von unter 6 Stunden reduzieren sich die Stillstunden auf 1 Stunde pro Tag.
Entlohnt werden die Stillstunden durch das Nisf. Für das Unternehmen entstehen daher keine zusätzlichen Kosten.