Der Einzahlungsvordruck F23 dient hauptsächlich für die Bezahlung von folgenden Steuern, Gebühren oder Strafen:
- Öffentliche oder private Urkunden
- Registrierung von Gerichtsurkunden
- Beträge an die Gebiets-, Domäne- und Zollagentur
Im Unterschied zum Einzahlungsvordruck F24 kann der einzuzahlende Betrag vom Einzahlungsvordruck F23 nicht mit anderen Steuerguthaben verrechnet werden. Zudem kann der Einzahlungsvordruck F23 nicht online versendet werden.