Als Abschreibung (ital. „ammortamento“) bezeichnet man die jährliche Wertminderung der materiellen und immateriellen Anlagewerte eines Unternehmens. Die Abschreibung wird sowohl im italienischen Zivilgesetzbuch (ZGB) als auch im italienischen Steuergesetz (TUIR) geregelt.
Über die Abschreibung werden die Anschaffungskosten von Anlagewerten auf die Jahre der voraussichtlichen Nutzungsdauer aufgeteilt. In der Gewinn- und Verlustrechnung reduziert sie den Jahresüberschuss (bzw. erhöht den Jahresfehlbetrag), in der Bilanz hingegen reduziert sie Restwert der Anlagen.
Abschreibungstabelle (AfA-Tabelle)
Mit dem Dekret vom 31.12.1988 hat das italienische Finanzministerium eine Abschreibungstabelle für materielle Anlagewerte (tabella dei coefficienti di ammortamento) veröffentlicht. Diese Tabelle enthält die maximal anwendbaren steuerlichen Abschreibungssätze für die unterschiedlichen Kategorien des Abschreiberegisters, abhängig von der Art der Unternehmenstätigkeit.
Im Jahr der Anschaffung wird bei materiellen Anlagen die Abschreibung um die Hälfte reduziert. Liegt der Gesamtwert einer Investition unter 516,46 Euro, können die gesamten Anschaffungskosten im Jahr der Anschaffung in der Gewinn- und Verlustrechnung abgesetzt werden.
Abschreibungsmethoden: