Anmeldung Arbeitnehmer & Arbeitgeber in Italien

Beratung vom Arbeitsvertrag nach italienischem Recht über die Lohnnebenkosten bis hin zur Lohnabrechnung!

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Inhaltsverzeichnis
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Schenkungsverträge

Um eine unentgeltliche Übergabe von Liegenschaften, einer Beteiligung an Gesellschaften oder anderer Güter reibungslos zu gewährleisten, erstellen wir für Sie den Schenkungsvertrages und beraten Sie über die steuerlichen Auswirkungen. Damit eine Schenkung rechtskräftig wird, muss diese vor Notar unterzeichnet werden. Dabei stehen wir Ihnen zur Seite, organisieren zusammen mit Ihnen den Notartermin und erledigen die nachträglich nötigen Meldungen bei den verschiedenen Ämtern.
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Gut zu wissen...
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Unfallamt Inail (ital.: Istituto nazionale per assicurazione contro gli infortuni sul lavoro)

Das Unfallamt (ital. INAIL - Istituto nazionale per l'assicurazione contro gli infortuni sul lavoro) ist das 1933 gegründete nationale Versicherungsinstitut gegen Arbeitsunfälle. Jeder, der in einem Unternehmen dauerhaft oder vorübergehend eine risikoreiche arbeitnehmerähnliche Tätigkeit ausübt, muss versichert werden. Ebenso Handwerker, Lehrlinge, sowie Familienmitglieder, die im Betrieb öfter als 10-mal pro Jahr oder 2-mal pro Monat mitarbeiten.

Von der Versicherungspflicht ausgenommen sind hingegen Freiberufler und Inhaber von Einzelunternehmen (außer Handwerker). Die Versicherungsprämie wird einmal jährlich anhand der entstandenen Lohnsummen des Vorjahres berechnet, elektronisch an das INAIL übermittelt und mittels Vordruck F24 mit Fälligkeit 16. Februar einbezahlt (siehe Punkt Prämienberechnung Unfallamt). Die Höhe der Versicherungsprämie richtet sich nach dem Risiko, dem man bei Ausübung seiner Arbeit ausgesetzt ist und geht voll zu Lasten des Unternehmens. So muss zum Beispiel ein Bauarbeiter höher versichert werden, als ein Büroangestellter. Ab dem Jahr 2022 sind auch gelegentliche freiberufliche Mitarbeiter, welche als Künstler bzw. Musiker tätig sind, versicherungspflichtig. 

Bei Erfüllung von bestimmten Richtlinien oder Erfordernissen in Bezug auf die Arbeitssicherheit kann der Prämiensatz auch vermindert werden. Dies gilt auch, wenn mehrere Jahre keine Unfälle gemeldet werden. Im Umkehrweg steigt der Prämiensatz, sobald Unfälle gemeldet werden.
Die einbezahlten Versicherungsprämien werden durch das INAIL verwaltet und zur Zahlung von Ausfallzeiten aufgrund eines Arbeitsunfalles bzw. von Berufskrankheiten und zur Zahlung von bleibender Invalidität durch Arbeitsunfälle verwendet.

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hermann-andrae-graber
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Kanzleileitung, Gründungsberatung
Anstellung von italienischen Mitarbeitern und Registrierung als Arbeitgeber ohne Gründung einer GmbH bzw. Betriebsstätte in Italien.
EINIGE REFERENZEN FÜR DIE REGISTRIERUNG ALS ARBEITGEBER IN ITALIEN
egp-bartalis-gmbh
News & Rundschreiben
14.04.2025
Eigenerklärung Fringe Benefit
Wie bereits in unserem Rundschreiben vom Januar mitgeteilt, wurden für das Jahr 2025 die steuerfreien Grenzen ...
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14.04.2025
Ratenzahlung Unfallamt
Jene Unternehmen, welche in Bezug auf die Beiträge an das Unfallamt/Inail für die Ratenzahlung optiert haben, ...
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14.04.2025
Handel und Dienstleistungen – Erhöhung Beiträge Sanitätsfonds
Ab April erhöhen sich die Beiträge an die Sanitätsfonds (Fondo Est bzw. Mutual Help) für Unternehmen, die den ...
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13.03.2025
Meldung „Beschwerliche Arbeiten/Nachtarbeit“
Seit 2011 besteht die Pflicht, dem Arbeitsinspektorat innerhalb März jene Arbeitnehmer mitzuteilen, welche ...
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