Auch für das Jahr 2021 wurde die Fiskalisierung (Beitragsreduzierung) für die Baubetriebe bestätigt.
Der Antrag wurde von uns elektronisch beim Nisf eingereicht. Bei dessen Genehmigung wird die Verrechnung der Guthaben mittels Einzahlungsvordruck F24 vorgenommen, voraussichtlich mit Fälligkeit 16.01.2022.