Mit Steuerdekret („Decreto Fiscale“), welches ab 22. Oktober in Kraft getreten ist, wurden erneut einige Bereiche in Bezug auf die Lohnabrechnung geregelt bzw. verlängert. Anbei die wichtigsten Themen:
Verlängerung Lohnausgleich:
Es werden zusätzliche 13 Wochen an Lohnausgleich (Grund COVID) bereitgestellt, welche ab 01. Oktober und bis zum 31. Dezember angesucht werden können.
Voraussetzungen:
Verlängerung Elternurlaub:
Auch wurde mit dem Steuerdekret der Elternurlaub verlängert, der nun - nach dem Stopp mit Juni 2021 - wieder dann von Eltern beantragt werden kann, wenn deren Kinder unter 14 Jahren nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können bzw. sich in Quarantäne befinden.