Wie in unserem Rundschreiben vom 11. Januar mitgeteilt, wurde mit dem Haushaltsgesetz 2021 die Begünstigung für die Anstellung von jungen Arbeitnehmern (max. 35 Jahre) für die Jahre 2021 und 2022 verlängert.
Im Oktober wurden die operativen Anleitungen des NISF veröffentlicht. Somit kann nun die Begünstigung rückwirkend ab Januar angewandt werden. Wir kümmern uns um die Berechnung der Beitragsreduzierung und um die Verrechnung des dadurch entstehenden Guthabens im F24 vom 16.12.2021.
Anbei eine Zusammenfassung der wichtigsten Eckdaten dieser Beitragsreduzierung:
Höhe
der Begünstigung
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100
% der NISF-Beiträge bis zu einem Maximum von 6.000 € pro Jahr.
Die
Begünstigung steht für insgesamt 36 Monate zu.
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Voraus-setzungen
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· Die
Anmeldung/Umwandlung muss in den Jahren 2021 und 2022 erfolgen
· Der
Arbeitnehmer darf zum Zeitpunkt der Anmeldung/Umwandlung max. 35 Jahre alt
sein
· Der
Arbeitnehmer darf vorher NIE mittels unbefristetem Arbeitsvertrag gemeldet
gewesen sein
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Das Unternehmen darf in den 6 Monaten vor und in den 9 Monaten
nach der Anmeldung/Umwandlung keine Entlassungen vornehmen
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Falls Sie die Begünstigung für einen bzw. mehrere Arbeitnehmer anwenden können, werden wir Sie über die Höhe des Betrages mittels E-Mail informieren.