Wie in unserem letzten Rundschreiben vom Oktober mitgeteilt, hätte das ausbezahlte Krankengeld für Personen, welche in vorsorgliche Quarantäne überstellt waren, wieder zurückbezahlt werden müssen.
Kurz nach Zusendung dieses Rundschreibens wurden dem NISF allerdings die fehlenden Gelder zur Verfügung gestellt. Die Zeiträume der Quarantäne müssen folglich nicht mehr zurückbezahlt werden.
Gleichzeitig wurde mit dem Dekret die Möglichkeit des Sonderurlaubes für Eltern von Kindern, die in Quarantäne gestellt werden, bis Ende des Jahres verlängert.