Kein Krankengeld für Personen in Quarantäne • 2021

14.10.2021

Personen, die im Jahr 2021 in Quarantäne gestellt wurden, allerdings nicht selbst am Corona-Virus erkrankt waren, soll nun rückwirkend kein Krankengeld mehr zustehen, da dem Nisf rund 400 Millionen Euro für dessen Finanzierung fehlen. Auch soll diese Zeit nicht für die Pension angerechnet werden.

Da das Krankengeld durch den Arbeitgeber vorausbezahlt wurde, und nun durch das Nisf zurückverlangt werden wird, hat das Unternehmen folgende Möglichkeiten:

  • Das vorausbezahlte Krankengeld vom Arbeitnehmer zurückzuverlangen: in dem Fall war die Zeit also unbezahlt
  • Den Zeitraum rückwirkend als Urlaub zu bewerten, wobei hier die individuelle Urlaubssituation berücksichtigt werden muss
  • Die Rückzahlung an das Nisf zu leisten, ohne das Geld vom Arbeitnehmer zurückzufordern: in diesem Fall trägt das Unternehmen die vollen Kosten für den Zeitraum der Quarantäne selbst.

Einige Landtagsabgeordnete haben bereits Mitte September einen Beschlussantrag eingereicht, in welchem die Landesregierung aufgefordert wird, bei fehlenden Krankenstandzahlungen einzuspringen. Zudem wurde ein Antrag an Rom gestellt, dass der Staat, zumindest für Eltern, die aufgrund einer Ansteckung der Kinder in Quarantäne gestellt wurden, eine Lösung erarbeiten soll. Bisher wurden hierzu noch keine Ergebnisse präsentiert.

FAZIT: Möglicherweise stellt der Staat dem Nisf doch noch die fehlenden Gelder zur Verfügung, oder aber die Landesregierung bzw. Rom genehmigt einen Plan zur Zahlung der aktuell nicht gedeckten Quarantänezeiten. Sollte beides nicht passieren, wird das Nisf zeitnah die ausbezahlten Gelder von den Unternehmen zurückfordern. Sobald genaueres klar ist, werden wir nochmals darüber informieren.

Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen