Elektronische Rechnung San Marino • 2021

14.10.2021

Für steuerfreie Warenlieferungen an Firmenkunden aus San Marino war es bisher notwendig, zwei Lieferscheine und eine Ausgangsrechnung in vierfacher Ausfertigung auszustellen. Voraussetzung für die Steuerbefreiung war der Erhalt einer von San Marino abgestempelten Rechnung.

Seit 1. Oktober ist dies wahlweise nicht mehr notwendig. Voraussetzung ist allerdings, dass an den Kunden aus San Marino eine elektronische Rechnung ausgestellt wird, in welcher die Identifikationsnummer des Kunden und der Empfängerkodex für San Marino angegeben wird. Letzterer lautet: 2R4GTO8 (beim vorletzten Zeichen handelt es sich um den Buchstaben O).

Innerhalb von 4 Monaten nach Ausstellung der elektronischen Rechnung muss die Ordnungsmäßigkeit der steuerfreien Lieferung durch das Steueramt von San Marino bestätigt und der italienischen Finanzverwaltung mitgeteilt werden. Das Ergebnis der Prüfung ist für den italienischen Lieferanten über seinen gesicherten Bereich „fatture e corrispettivi“ auf der Internetseite der Einnahmenagentur abrufbar.

Wird die Ordnungsmäßigkeit der steuerfreien Lieferung nicht bestätigt, muss an den Kunden aus San Marino eine MwSt.-Lastschrift ausgestellt werden.

Ab 01.07.2022 ist die Ausstellung der elektronischen Rechnung für Lieferungen und Leistungen an Unternehmen und Freiberufler aus San Marino verpflichtend.

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