Es ist eine Steuergutschrift von 30 % vorgesehen. Gefördert werden Ausgaben für die Desinfektion von Geschäftslokalen und für den Ankauf von Schutzausrüstung, welche in den Monaten Juni bis August 2021 getätigt worden sind.
Um die Steuergutschrift in Anspruch nehmen zu können, ist innerhalb 04.11.2021 ein elektronischer Antrag an die Einnahmenagentur notwendig. Insgesamt wurden für diese Förderung 200 Mio. Euro bereitgestellt. Das bedeutet, dass abhängig von den eingereichten Anträgen, die ursprünglich vorgesehene Förderung von 30 % auch wesentlich niedriger ausfallen kann.
Es kann davon ausgegangen werden, dass ein Antrag nur bei Ausgaben von mindestens 2.000 Euro Sinn macht.
Wenn wir für Sie einen Antrag einreichen sollen, bitten wir Sie, sich innerhalb 22.10.2021 an unsere Mitarbeiterin Sarah Petriffer (sarah.petriffer@graber-partner.com bzw. 0474/572932) zu wenden.