Beim Wiedereinstellungsvertrag, welcher mit dem Unterstützungsdekret („decreto sotegni“) eingeführt wurde, handelt es sich um einen Vertrag auf unbestimmte Zeit, der den einfacheren Einstieg von Arbeitslosen in die Arbeitswelt fördern soll. Nun erfolgte auch die Genehmigung für die Beitragsreduzierung durch die Europäische Kommission.
Fazit: Die Beitragsbegünstigung ist im Vergleich zur Dokumentation, die für diese Art der Anmeldung vorgelegt werden muss (Ausbildungsplan, usw.), und zu den Kosten für den Verwaltungsaufwand (z.B. für das Einreichen des elektronischen Antrages, für die Berechnungen usw.) relativ gering und somit uninteressant.