Lohnerhöhung, Fonds Freiberufe, Dokumente Anmeldung • 2021

20.07.2021

Ab Juli ergeben sich folgende Änderungen bei den Kollektivverträgen:

  • Chemieindustrie: Erhöhung zwischen 16 € brutto monatlich für die Kategorie F und 35 € für die Kategorie A1.
  • Bestattung: Erhöhung zwischen 8 € brutto monatlich für die Kategorie 5 und 15 € für die Kategorie 1.
  • Ziegelindustrie: Erhöhung zwischen 22 € brutto monatlich für die Kategorie F und 48 € für die Kategorie AS.
  • Autotransporteure: Einmalige Zahlung (Una Tantum) in Höhe von 100 €.
  • Betriebsleiter Handel und Dienstleistungen: Rückwirkende Erhöhung der Beiträge ab 2020 an den Pensionsfonds Mario Negri:
  • Von 2,15 % auf 2,19 % ab 2020
  • Von 2,19 % auf 2,31 % ab 2021


Freiberufe - neuer Solidaritätsfonds

Bereits mit Ende 2019 wurde für den Sektor Freiberufe ein neuer Solidaritätsfonds gegründet, über welchen im Falle eines Arbeitsausfalles der Lohnausgleich finanziert wird. Erst jetzt, also eineinhalb Jahre später, wurden die Anleitungen des Nisf veröffentlicht:

Wer

Unternehmen im Sektor Freiberufe (ATECO Kodexe lt. Rundschreiben des NISF) mit mehr als 3 Arbeitnehmern.

Ausnahme: jene Unternehmen, die bereits im Solidaritätsfonds Bozen (FIS) eingeschrieben sind, können weiterhin in diesen einzahlen.

Höhe der Beiträge

0,45 %, davon 2/3 zu Lasten des Unternehmens und 1/3 zu Lasten des Arbeitnehmers.


Die Einschreibung bzw. Nachzahlung der Beiträge für die vergangenen Monate wurde bereits von uns organisiert und erledigt.


Smart Working – Verlängerung vereinfachte Meldung

Die Möglichkeit der vereinfachten Smart-Working Meldung wurde erneut verlängert, und zwar bis zum 31. Dezember 2021.


Ende Entlassungsverbot für Industrie

Wie in unserem Rundschreiben vom 08.06.2021 mitgeteilt, endete das Entlassungsverbot für Unternehmen im Sektor Industrie und Bau mit 30.06.2021. Aufrecht bleibt das Verbot nur dann, wenn ab Juli weiterhin um Lohnausgleich angesucht wird.

Für die restlichen Sektoren (Handel, Tourismus, Freiberufe und Handwerk) gilt das Entlassungsverbot noch bis Ende Oktober 2021.


Ende Elternurlaub für Eltern von Kindern in Quarantäne

Mit Dekret „Draghi“ wurde der Elternurlaub für Personen, deren Kinder sich in Quarantäne befinden, bis zum 30.06.2021 verlängert.

Bisher wurde keine weitere Verlängerung beschlossen, folglich kann der Elternurlaub ab 01.07.2021 nicht mehr in Anspruch genommen werden.


Vordruck 730

Bereits ab dem Lohnstreifen des Monats Juni wurden die ersten Guthaben- bzw. Schuldbeträge laut dem Vordruck 730-4 (der Steuererklärung 730) verrechnet.

Die Verrechnungen bleiben für den Arbeitgeber neutral, da jene Beträge, die den Arbeitnehmern als Guthaben ausbezahlt werden, von der Lohnsteuerschuld im F24 abgezogen werden und umgekehrt.


Pflichten Arbeitssicherheit

Unternehmen sind verpflichtet, für alle ihre Arbeitnehmer - unabhängig von der Art der ausgeübten Tätigkeit - die Bestimmungen zur Arbeitssicherheit einzuhalten und die Schulungen und Überprüfungen periodisch zu erneuern.

Dazu zählen u. a. die arbeitsmedizinische Visite (z. B. bei Neueinstellungen, Krankenständen > 60 Tage) und Kurse über das richtige Verhalten am Arbeitsplatz, um das Risiko von Arbeitsunfällen zu minimieren.

Bitte wenden Sie sich hierfür an ein Beratungsunternehmen Ihres Vertrauens. Falls Ihnen keines bekannt ist, können Sie sich an unseren Kooperationspartner De Monte & Partner GmbH (www.demonte-partner.com) wenden. Dieser arbeitet unabhängig von uns und auf eigene Rechnung.










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