Anfang Juni wurde durch das italienische Finanzministerium MEF (Ministero dell‘Economia e delle Finanze) eine Neuauslegung bzw. Interpretation der Regionalen Zusatzsteuer der Provinz Bozen für die Jahre 2020 und 2021 veröffentlicht. Dadurch ergeben sich Differenzen (Guthaben) der bereits berechneten Steuern.
Anbei eine Gegenüberstellung der bisherigen Interpretation und der neuen Interpretation des MEF:
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Laut bisherigen Anleitungen der Provinz Bozen |
Neuauslegung durch das Finanzministerium |
Staffelung |
Freibetrag: 35.000 € 0 – 35.000 € = 0 % 35.001 € – 75.000 € = 1,23 % 75.001 € - 999.999 € = 1,73 € |
Abzug Einkommen: 35.000 € 0 – 75.000 € = 1,23 % 75.001 € - 999.999 € = 1,73 % |
Beispiel Einkommen unter 75.000 (unverändert) |
Einkommen 60.000 € · 0 % auf 35.000 € = 0 € · 1,23 % auf 25.000 € = 307,50 € è 307,50 € |
Einkommen 60.000 € Berechnungsgrundlage: 60.000 € - 35.000 € = 25.000 € · 1,23 % auf 25.000 € = 307,50 € è 307,50 € |
Beispiel Einkommen über 75.000 (Guthaben) |
Einkommen 100.000 € · 0 % auf 35.000 € = 0 € (Freibetrag) · 1,23 % auf 40.000 € = 492,00 € · 1,73 % auf 25.000 € = 432,50 € è 924,50 € |
Einkommen 100.000 € Berechnungsgrundlage: 100.000 € - 35.000 € = 65.000 € · 1,23 % auf 65.000 € = 799,50 €
è 799,50 € |
Wie aus dem Beispiel ersichtlich, wurde für alle Personen mit einem Einkommen (Steuergrundlage) über 75.000 € im Jahr 2020 zu viel an regionaler Steuer berechnet. Die Richtigstellung und somit die Generierung des Guthabens muss mittels Steuererklärung erfolgen.